REACH
Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) hat aktuelle und zukünftige Substanzen als Substances of Very High Concern identifiziert (SVHC). Sobald ein Stoff auf der SVHC-Kandidatenliste hinzugefügt wird, legt die EU-REACH-Verordnung unmittelbare Verpflichtungen für Hersteller und Importeure, die Substanzen zu erklären, falls vorhanden. Substances of Very High Concern sind CMR (Karzinogen, Mutagen, und reproduktionstoxische Stoffe), PBT ist (Persistent, bioakkumulierbar und toxisch), vPvB des (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar) oder Substanzen darstellt ähnlich besorgniserregend (z endokrine Disruptoren und Atemwegssensibilisatoren). Artikel 33 (1) der REACH-Verordnung heißt es, dass die Hersteller und Importeure von Erzeugnissen (Produkten) sind verpflichtet, ihre Kunden von der Anwesenheit anderer Stoffe, besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Produkten nach Gewicht von mehr als 0,1% zu informieren und Anweisungen auf die sichere Anwendung des Produkts.
Granula verwendet keine SVHC-Stoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr 1907/2006 REACH für die Herstellung seiner Produkte Masterbatches, entweder als Zusatz oder Wirkstoff, und erfüllt alle Einschränkungen hinsichtlich der maximal zulässigen Konzentrationen <0,1% (w / w).
REACH Bestätigung SVHC Granula AG - Schweiz
REACH Bestätigung SVHC Granula Deutschland GmbH - Deutschland